Zahlungs- und Lieferbedingungen:
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des
Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfts-beziehungen,
selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Waren und Leistungen gelten
die Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen als angenommen. Die
gelieferte Ware bleibt bis zur voll-ständigen Zahlung des Kaufpreises
das Eigentum des Verkäufers.
Eigentumsvorbehalt:
Der Verkäufer hält sich das Eigentum
an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Käufers aus
der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig
entstehenden Forder-ungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen
Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder
sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung
mit aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der
Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
im ordnungsgemäßen Geschäfts-gang nur dann berechtigt,
wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt,
die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen
Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung
oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im
Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der
Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden
Forderungen in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware
vom Käufer – nach Verarbeitung oder Verbindung – zusammen
mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert,
so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Veräußerung
entstehende Forderung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit
allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt
die Abtretung an. Zum Einziehen dieser Forderung ist der Käufer
auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers,
die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch
verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderung nicht einzuziehen,
solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen,
dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu
gehörenden Unterlagen aushängt und den
Schuldnern die Abtretung mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird durch den Käufer
stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit
im Alleineigentum stehenden Gegenständen, an denen kein verlängerter
Eigentumsvorbehalt besteht, verarbeitet, steht dem Verkäufer das Alleineigentum
an der neuen Sache zu. Wird die Vorbehaltsware mit anderen nicht dem Verkäufer
gehörenden Gegenständen verarbeitet, so steht dem Verkäufer
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware
an den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung zu.
Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer
eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so
erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegenden Forderungen
aus Warenlieferung nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer
als Bezogener. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheit die zu sichernden Forderungen
um mehr als 20 % übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des
Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
Zahlung:
Soweit nicht anders vereinbart, sind
Rechnungen des Verkäufers am Sitz des Verkäufers zu
bezahlen. Für den Fall des Verzuges werden bankmäßige
Zinsen pro Monat verrechnet. Der Käufer hat auch für
anfallende Mahnkosten und sonstige Spesen aufzukommen.
Preise:
Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer,
wobei, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde,
der am Tag der Lieferung gültige Preis vorbehalten bleibt.
Die bei Rahmenaufträgen vereinbarten Preise haben nur dann
Gültigkeit, als die Waren tatsächlich vom Kunden im
festgelegten Ausmaß abgenommen werden. Bei Nichteinhaltung
dieser Rahmenbedingungen werden die jeweils gültigen Einzelpreise
verrechnet. Bei unberechtigtem Rücktritt werden vom Verkäufer
Stornokosten in der Höhe von 10 % verrechnet und wird diese
Höhe vom Kunden ausdrücklich anerkannt. Ab € 300,-
netto exkl. Mehrwertsteuer werden Güter portofrei versandt.
Die Ausgabe von Wechseln bringt keine Abweichung von unseren
Liefer- und Zahlungsbedingungen mit sich.
Lieferfristen und Liefertermine:
Lieferfristen und Liefertermine gelten
nur annähernd und unverbindlich. Sie beginnen mit dem Tag
des Eingangs der Auftragsbestätigung. Liefer- und Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die
dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrungen,
behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie beim Lieferanten
des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat
der Verkäufer auch bei verbind-lichen Fristen und Terminen
nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung
bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch
nicht erfüllten Teils oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Käufer
nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des
noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Der Verkäufer behält sich vor, bis zum Termin der Lieferung Änderungen
bezüglich Ausstattung etc. vorzunehmen. Der Kunde kann daraus
keine Änderung seiner Verpflichtung ableiten.
Gefahrenübergang:
Die Gefahr geht auf den Käufer über,
sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben
worden ist, oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen
hat. Das gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden
ist.
Gewährleistung:
Der Käufer muss dem Verkäufer
etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von acht Tagen nach Lieferung, schriftlich an den Sitz
des Verkäufers mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger
Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können,
sind dem Verkäufer unverzüglich bei Entdeckung schriftlich
an dessen Sitz mitzuteilen.
Garantiebestimmungen:
Die Garantiegewähr läuft für
ein Jahr ab dem Verkaufsdatum. Sie ist spätestens ab dem
dritten Monat nach Herstellungsdatum zu rechnen. Die Garantie
gilt nicht nur für Zubehörteile, die durch ihren Einsatz
einem Verschleiß ausgesetzt sind u. a. Achsabdichtungen
und Lager. Im Falle der Rücksendung eines defekten Einzelteiles
muss die vollständige Ware auf Kosten des Kunden zurückgesandt
werden. Die Garantie aufgrund eines Herstellungsfehlers beschränkt
sich auf das Ersetzen defekter Teile in unseren Werkstätten
inkl. Arbeitskosten. Der Transport sowie alle Arbeitskosten zum
Ein- und Ausbauen sind zu Lasten des Kunden. Durch falschen Gebrauch
verursachte Schäden, sowie Schäden, die infolge einer
schlecht funktionierenden Installation verursacht wurden, fallen
weder unter die Garantie, noch unter die Verantwortung des Verkäufers.
Der Verkäufer kann in keinem Fall für irgendeinen anderen
Schadenersatz aufgrund eines direkten oder indirekten Schadens,
der egal durch wen, oder infolge irgendeines Defektes verursacht
wurde, oder für das Nichtfunktionieren der gelieferten Ware
belangt werden. Über die Anwendung der Garantie wird nur
in unseren Werkstätten und/oder durch unseren Techniker
bestimmt. Die Garantie verfällt unwiderruflich, wenn irgend
jemand an dem Material ohne unsere Zustimmung Änderungen
durchgeführt hat. Dies gilt auch für Reparaturen, die
nicht in unseren Werkstätten oder unsere Techniker durchgeführt
worden sind.
Gerichtsstand:
Beiderseitiger Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist in allen Fällen, dies gilt auch für
Wechselverbindlichkeiten, der Sitz des Verkäufers. Für
die vertraglichen Beziehungen gilt das Recht des Lieferanten.
Rücksendungen:
Rücksendungen infolge von Fehldispositionen
betreffend Größen oder Mengen sind nur dann gestattet,
wenn wir uns mit der Rücksendung schriftlich einverstanden
erklärt haben. Von uns zurückgenommene Ware wird gutgeschrieben.
Beruht die Fehldisposition aufgrund unseres Verschuldens, tragen
wir die Kosten, im anderen Falle der Käufer, sowie eine
Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 25 % des Nettowarenwertes
der Rücksendung, zuzüglich Transportkosten.
Leih-, Test- und Kommissionsartikel:
Der Kunde verpflichtet sich, diese ordnungsgemäß zu
bedienen und zu warten und in einem ordentlichen Zustand zurückzustellen.
Bei Nichtzurückstellung bis zum vereinbarten Termin gehen
wir davon aus, dass die Ware durch den Kunden als übernommen
gilt, und wird der bei der Übernahme der Ware gültige
Preis verrechnet.
Sonstige Bestimmungen:
Eine Aufrechnung durch den Käufer gegenüber
Ansprüchen des Verkäufers sind ausgeschlossen. Mündlich
und telefonisch erfolgte Absprachen, auch solche mit Vertretern, sowie
auch schriftliche Aufträge haben erst Rechtsgültigkeit, wenn
diese vom Verkäufer schriftlich bestätigt sind. Der Verkäufer
behält sich das Recht vor, Änderungen ohne vorherige Mitteilung
vorzunehmen.